Steuer-Tipp:
Immobilienbewertung und Erbschaftsteuer

Bei Immobilien im Nachlass ist es wichtig, zwischen Marktwert und steuerlichem Wert zu unterscheiden:

  • Marktwert (Verkehrswert): Er zeigt, was eine Immobilie aktuell am Markt erzielen würde. Grundlage für Erbauseinandersetzungen und Verkaufsentscheidungen.
  • Steuerlicher Wert (Bewertungsgesetz): Das Finanzamt bewertet Immobilien nach gesetzlich festgelegten Verfahren (Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert). Dieser Wert ist maßgeblich für die Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Das Problem: Der steuerliche Wert kann deutlich vom tatsächlichen Marktwert abweichen. Ist er zu hoch, zahlen Erben schnell unnötig viel Erbschaftsteuer. Hier lohnt sich ein Verkehrswertgutachten, um ggf. einen niedrigeren Wert nachzuweisen.

Modellhaus Geldmünzen

Zusätzlich wichtig:

  • Durch Schenkungen zu Lebzeiten lassen sich Freibeträge mehrfach nutzen.
  • Für selbstgenutztes Wohneigentum gibt es steuerliche Befreiungen (§ 13 ErbStG).
  • Internationale Nachlässe erfordern besondere Planung, da Doppelbesteuerung droht.

Fazit: Wer frühzeitig den Wert seiner Immobilien kennt und steuerliche Gestaltungsspielräume nutzt, kann Erben erheblich entlasten und Streit vermeiden.

Erbschaftssteuerrechner

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