Warum zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)?
Theoretisch kann jede beliebige Person als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden – ganz ohne Ausbildung, ohne Erfahrung und ohne Nachweis einer Qualifikation.
Die Folge: Fehler, Versäumnisse oder Unkenntnis belasten nicht den Testamentsvollstrecker selbst, sondern die Erben und den Nachlass. Gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen oder schwierigen Familienkonstellationen kann das zu erheblichen finanziellen Schäden oder jahrelangen Auseinandersetzungen führen.
Um Mandanten hier Sicherheit zu geben, hat die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e. V. (AGT) ein Zertifikat geschaffen, das hohe Anforderungen stellt.
Das AGT-Zertifikat steht für:
- Fundierte Ausbildung: Zertifizierte Testamentsvollstrecker haben eine spezielle, umfangreiche Zusatzausbildung abgeschlossen.
- Nachgewiesene Qualifikation: Die Prüfung erfolgt durch die AGT nach strengen Standards.
- Regelmäßige Fort- und Weiterbildung: Nur wer sich kontinuierlich fortbildet, darf den Titel führen.
- Versicherungsschutz: Zertifizierte Testamentsvollstrecker verfügen über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Erben und Nachlass zusätzlich absichert.
Anerkennung durch die Rechtsprechung
Gerichte haben wiederholt betont, dass das AGT-Zertifikat einen hohen Qualitätsstandard belegt. So hat etwa das OLG Hamm (Beschl. v. 21.03.2017, 25 W 268/16).
Damit ist die Zertifizierung nicht nur ein Titel, sondern ein echtes Qualitätssiegel, das Vertrauen schafft – für Erblasser wie für Erben.
Warum das für Sie wichtig ist
Als Erblasser möchten Sie sicherstellen, dass Ihr letzter Wille korrekt, unabhängig und professionell umgesetzt wird. Ein AGT-zertifizierter Testamentsvollstrecker bietet Ihnen die Gewissheit, dass:
- Ihr Nachlass in sicheren Händen ist,
- Ihre Angehörigen entlastet werden,
- und Streit oder Fehler von vornherein vermieden werden.
Weitere Informationen zur AGT und zur deutschlandweiten Liste zertifizierter Testamentsvollstrecker finden Sie hier:
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